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Der Pflegeverband Liezen

Die Sozialhilfeverbände wurden mit dem Steiermärkischen Sozialhilfegesetz von 1977 geschaffen. Die Organisation der Sozialhilfe und damit auch die strukturellen Voraussetzungen der steirischen Sozialhilfeverbände wurden im neuen Steiermärkischen Sozialhilfegesetz (Stmk SHG) LGBl. 29/1998 grundgelegt. Demnach bilden die Gemeinden eines politischen Bezirkes einen Sozialhilfeverband. Historisch betrachtet ist der Sozialhilfeverband die Nachfolgeorganisation der damaligen Bezirksfürsorgeverbände.

Im Gegensatz zu den Bezirksfürsorgeverbänden besitzt der Sozialhilfeverband eine eigene Rechtspersönlichkeit und ist eine Körperschaft Öffentlichen Rechts und ist in seinen rechtlichen Grundlagen, wie auch in seiner Organisationsstruktur mit einer Gemeinde vergleichbar. Nach den Bestimmungen des Stmk. SHG gehören die Sozialhilfeverbände zu den Trägern der Sozialhilfe im weiteren Sinne des Wortes – diese umfasst die Jugendwohlfahrt, die Behindertenhilfe, die stationäre Pflege und die Sozialhilfe im engeren Sinn des Wortes.

Zu den originären Aufgaben der Verbände gehört die Erstellung des Budgets und des Rechnungsabschlusses für die oben angeführten Bereiche, sowie die Berechnung und Einhebung der Verbandsumlage von den Gemeinden eines Bezirkes. In die Kompetenz des Verbandes fällt auch die Zuerkennung von Subventionen für Einrichtungen in den Bereichen der Sozialhilfe, Behindertenhilfe und Jugendwohlfahrt, sowie die Zuerkennung von Mitteln im Zusammenhang mit der Hilfe in besonderen Lebenslagen im Rahmen des Stmk. SHG. Die Budgetsumme des Verbandes in Liezen liegt derzeit bei rund 90 Millionen Euro.

 

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