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Neue Kurzzeitpflegetarife ab 01.01.2023

Ab 01.01.2022 gelten in unseren Pflegeeinrichtungen neue Kurzzeitpflegetarife: Im BAPH Trieben und BAPH Schladming stehen Gästezimmer für Kurzzeitpflegeaufenthalte zur Verfügung. Es ist jedoch in allen sieben Einrichtungen des Sozialhilfeverbandes Liezen nach Verfügbarkeit ein Aufenthalt zur Kurzzeitpflege sowie eine Aufnahme von Tages- oder Nachtgästen möglich.

Kurzzeitpflege inkl. Frühstück/Mittagessen/Jause/Abendessen:

Pflegestufe 0 bis 3: EUR 115,00 pro Tag und Nacht
Pflegestufe 4 bis 7: EUR 143,00 pro Tag und Nacht

Die Vertragsdauer ist maximal sechs Wochen. Die Kosten der Kurzzeitpflegeaufenthalte werden direkt vom Sozialhilfeverband Liezen verrechnet.

Es gibt keinen Zuschuss aus der Sozialhilfe mittels Antrag an die Bezirksverwaltungsbehörde. Es besteht aber die Möglichkeit für PensionsbezieherInnen, um einen Zuschuss für die Kosten des Kurzzeitpflegeaufenthaltes beim Bundessozialamt anzusuchen. Voraussetzung dafür ist das Vorliegen des Anspruches auf Pflegegeld der Stufe 3 nach dem Bundespflegegeldgesetz seit einem Jahr bzw. des Anspruches auf Pflegegeld der Stufe 1 nach dem Bundespflegegeldgesetz bei einer nachweislich demenziellen Erkrankung. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen zur Unterstützung pflegender Angehöriger.

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