48 VertreterInnen aus den Gemeinden des politischen Bezirkes bilden die Verbandsversammlung, wobei Gemeinden bis 2000 EinwohnerInnen einen/eine VertreterIn, von 2001 bis 5000 EinwohnerInnen zwei VertreterInnen und ab 5001 EinwohnerInnen drei VertreterInnen zu entsenden haben. Die Verbandsversammlung konstituiert sich nach jeder Gemeinderatswahl entsprechend dem Stimmenverhältnis der Parteien in der Gemeinde. Auf Basis der Gemeinderatswahlen vom 22.03.2015 hat die ÖVP 25 Sitze, die SPÖ 19 Sitze und je ein Sitz gehen auf die Namenslisten Schladming neu und Liste Fischbacher und 2 Sitze gehen auf die Namensliste Ritzinger. Zu den Aufgaben der Verbandsversammlung gehören neben den im Gemeindeverbandsorganisationsgesetz und in der Geschäftsordnung festgelegten Aufgaben: die Beschlussfassung über die Höhe des von den verbandsangehörigen Gemeinden nach Abs. 16 zu tragenden Aufwandes, sowie über die Höhe der demnach von den einzelnen Gemeinden zu leistenden Beträge; die Beschlussfassung über die Errichtung und den Betrieb von geeigneten stationären Einrichtungen; die Verwaltung und Überwachung der bestimmungsgemäßen Verwendung des Verbandsvermögens;- die Erlassung der Geschäftsordnung.