Die Geschäftsstelle
In der Verwaltung dieser Einrichtungen wird zwischen Leistungserbringung und Leistungsabrechnung unterschieden. Die Leistungserbringung erfolgt am jeweiligen Standort und wird durch Verwaltungsaufgaben ergänzt, die unbedingt am Standort erledigt werden müssen. Alle anderen Verwaltungsaufgaben, die nicht zwingend an den Standort gebunden sind, wie Personalwesen, Rechnungswesen im Zusammenhang mit den BewohnernInnen, wie auch mit dem Betrieb der Einrichtungen, Controlling, Recht, Materialwirtschaft oder Öffentlichkeitsarbeit werden für alle Einrichtungen zentral in der Geschäftsführung des Verbandes am Fronleichnamsweg in Liezen wahrgenommen.
Die MitarbeiterInnen in diesem Bereich werden seit 1996 vom Sozialhilfeverband der Gemeinden des Bezirkes beschäftigt. Grundlage für dieses Dienstverhältnis ist das Gemeindevertragsbedienstetengesetz (GVBG).
Die Aufgaben des Verbandes, die ihm im Rahmen des Steiermärkischen Sozialhilfegesetzes zugewiesen sind, und zu deren Erledigung er teilweise auch hoheitsrechtliche Kompetenzen benötigt, werden von der Bezirkshauptmannschaft Liezen als Geschäftsstelle des Verbandes wahrgenommen.
Diese umfassen im Rahmen des Budgets alle Bereiche, in welchen im hoheitsrechtlichen Verwaltungsverfahren mittels Bescheid Leistungen zuerkannt werden. Dies geschieht in der Sozialhilfe, der Bedarfsorientierten Mindestsicherung, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe. Für diese Aufgaben ist die Bezirkshauptmannschaft als Geschäftsstelle des Verbandes zuständig. Die MitarbeiterInnen in diesem Bereich werden ausschließlich vom Land Steiermark beschäftigt und gehören zur Bezirkshauptmannschaft Liezen.