Bezuschussung
Vollzahler:innen
Vollzahler:innen sind Bewohner:innen, die auf Grund ihres Einkommens zur Gänze selbst für die Heim- und Pflegekosten aufkommen können. Im Falle der Heimaufnahme werden alle Bezüge (Pensionen/Pflegegeld) weiterhin auf das eigene Girokonto überwiesen.
Teilzahler:innen
Teilzahler:innen sind Bewohner:innen, die nicht zur Gänze selbst für die Heim- und Pflegekosten aufkommen können und einen Antrag auf (Rest-)Kostenübernahme für die Unterbringung in einer stationären Einrichtung stellen müssen (Steiermärkisches Sozialhilfegesetz). Dieser Antrag eröffnet ein Bescheidverfahren bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde, das zur eventuellen Erlassung eines Bescheides führt. Bei Teilzahler:innen werden nur mehr das gesetzliche Taschengeld und die Sonderzahlungen auf das eigene Girokonto überwiesen, die gesetzlichen Verpflegskostenanteile der Pensionen und des Pflegegeldes gehen auf den Träger der Sozialhilfe über.