Verrechnung der Pflegeheimaufenthalte

 

Verrechnung bei TeilzahlerInnen

Die Pflegeheimaufenthalte von TeilzahlerInnen werden mit der Bezirkshauptmannschaft Liezen verrechnet. Die Rechnungslegung kann frühestens nach Ablauf des Monats und nach erbrachter Leistung erfolgen. Das Zahlungsziel beträgt nach Einlangen dieser maximal vier Wochen, wobei die Bezirkshauptmannschaft Liezen diese Rechnungen innerhalb von zwei Wochen nach Einlangen beeinspruchen kann. Im Gegenzug dazu hebt die Bezirkshauptmannschaft Liezen von den TeilzahlerInnen die Verpflegskostenanteile aus den vorgenommenen Pensions- und Pflegegeldteilungen ein, d.h. 80% der Pensionen und 80% des Pflegegeldes gehen auf den Träger der Sozialhilfe über. Den jeweiligen BewohnerInnen gebührt nur mehr 20% Taschengeld von den Pensionen, sowie 10% Taschengeld der Pflegestufe 3, das sind momentan € 55,16; unabhängig davon welche Pflegestufe zuerkannt wurde. Weiters erhalten sie das Urlaubs- und Weihnachtsgeld.

Verrechnung bei VollzahlerInnen

Die Pflegeheimaufenthalte von VollzahlerInnen werden monatlich im Nachhinein verrechnet. Die Bezahlung der Heim- und Pflegekosten, für deren Tagsätze die nachgewiesene Pflegestufe relevant ist, erfolgt mittels Einzug. Eventuelle Reduktionskomponenten auf Grund von Abwesenheiten werden in der Rechnungen des Folgemonats berücksichtigt. Im Falle des Ablebens der BewohnerInnen werden die vorliegenden Guthabensbeträge an Heim- und Pflegekosten an das zuständige Notariat zur Abhandlung der Verlassenschaft gemeldet.

 

Hinweis:

Für TeilzahlerInnen und VollzahlerInnen gilt, dass BewohnerInnen ohne Pflegestufe vorab mit der Pflegestufe 4 zu verrechnen sind, nach Erhalt des Pflegegeldbescheides erfolgt eine eventuelle Gutschriftserteilung bzw. Nachverrechnung.

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