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Verrechnung der Pflegeheimaufenthalte

Verrechnung bei Teilzahler:innen

Die Pflegeheimaufenthalte von Teilzahler:innen werden mit der Bezirkshauptmannschaft Liezen verrechnet. Die Rechnungslegung kann frühestens nach Ablauf des Monats und nach erbrachter Leistung erfolgen. Das Zahlungsziel beträgt nach Einlangen dieser maximal vier Wochen, wobei die Bezirkshauptmannschaft Liezen diese Rechnungen innerhalb von zwei Wochen nach Einlangen beeinspruchen kann. Im Gegenzug dazu hebt die Bezirkshauptmannschaft Liezen von den Teilzahler:innen die Verpflegskostenanteile aus den vorgenommenen Pensions- und Pflegegeldteilungen ein, d.h. 80% der Pensionen und 80% des Pflegegeldes gehen auf den Träger der Sozialhilfe über. Den jeweiligen Bewohner:innen gebührt nur mehr 20% Taschengeld von den Pensionen, sowie 10% Taschengeld der Pflegestufe 3, das sind momentan € 55,16; unabhängig davon welche Pflegestufe zuerkannt wurde. Weiters erhalten sie das Urlaubs- und Weihnachtsgeld.

Verrechnung bei Vollzahler:innen

Die Pflegeheimaufenthalte von Vollzahler:innen werden auch monatlich im Nachhinein verrechnet. Die Bezahlung der Heim- und Pflegekosten, für deren Tagsätze die nachgewiesene Pflegestufe relevant ist, erfolgt mittels Einzug. 

 

Hinweis:

Für Teilzahler:innen und Vollzahler:innen gilt, dass Bewohner:innen ohne Pflegestufe vorab mit der Pflegestufe 4 zu verrechnen sind, nach Erhalt des Pflegegeldbescheides erfolgt eine eventuelle Gutschriftserteilung bzw. Nachverrechnung.